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Stichwort English Beschreibung
Anwesenheitsliste (Wohnungseigentümerversammlung) attendance list; register (freehold flat owners' meeting) Die Wohnungseigentümerversammlung ist nur beschlussfähig, wenn die erschienenen (und vertretenen) stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentums­anteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetragenen Größe dieser Anteile, vertreten (§ 25 Abs. 3 WEG).

Zur Dokumentation und zum Nachweis der Beschlussfähigkeit – wichtig bei Beschlussanfechtung – ist vom Verwalter eine An­wesen­heitsliste zu führen, in der die Wohnungseigentümer namentlich unter Angabe der ihnen gehörenden Wohnung/en und der für sie eingetragenen Miteigentumsanteile aufzuführen sind. Diese Angaben sind zur Ermittlung der Stimmrechte (Kopf-, Wert- und Objektprinzip) und der Beschlussergebnisse von Bedeutung. Die Anwesenheit ist durch eigenhändige Unterschrift nachzuweisen.

Wird der Wohnungseigentümer durch einen Dritten ver­tre­ten, hat sich der Vertreter unter Vorlage einer ent­spre­chen­den Vertretungsvollmacht auszuweisen und in die An­wesen­heits­liste durch eigenhändige Unterschrift einzutragen. Die Ver­tretungs­vollmacht kann, sofern keine abweichende Regelung in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung getroffen wurde, auch nachgereicht werden.

Da die Beschlussfähigkeit zu jedem Tagesordnungspunkt gege­ben sein muss, sind bei vorzeitigem Verlassen der Versammlung die betreffenden Wohnungseigentümer als nicht mehr anwesend auszutragen.

Für namentliche Abstimmungen empfiehlt sich ge­gebenen­falls die Führung einer weiteren Anwesenheitsliste. Die Anwesenheits­liste ist der Niederschrift über die Versammlungsbeschlüsse als Anlage beizufügen und mit dieser unbefristet aufzubewahren.